@aaof
Du kriegst bei VW schon vor Durchführung des Updates ein Schreiben von vw vorgelegt, dass weder der Verbrauch noch die Leistung durch das update verschlechtert werden.
Willst du auf Nr. Sichergehen, musste VOR dem update auf eigene Kosten auf den prüfstand zur verbrauchs- und Leistungsmessung, um gerichtsverwertbar belegbar ggf. Einen Unterschied zu dokumentieren.
Nur alleine die "subjektive empfindung", der "zieht nicht mehr richtig" oder "die endgeschwindigkeit ist geringer", der "Verbrauch ist um 1Liter höher", lässt vw (und jeden richter) nur müde schmunzeln und tritt dir in den Hintern.
Und noch einmal: Vw gibt keine Garantie oder Gewährleistung für im raume stehende Spätschäden durch das softwareupdate! Und das aus gutem grund: der geschädigte wäre im Schadensfall in der beweispflicht, dass der oder die Schäden auf das softwareupdate zurückzuführen sind...Und das ist so gut wie unmöglich...
Wie du es machst, ist und bleibt der vw-Kunde der angeschis*ene, der eigentliche "verbrecher" lacht sich über seinen dämlichen Kunden kringelig...
Gruß