Einschbruch!Weyoun hat geschrieben:...Das Angebot kann, nach Lesen der Überschrift, nur aus dem Reich der Franken ... kommen.
Nua weil fosd öllas mid weichm "b" oder "d" gschrimm iss, hasd's no long ned, dass es aus Frangn kummer muss
Einschbruch!Weyoun hat geschrieben:...Das Angebot kann, nach Lesen der Überschrift, nur aus dem Reich der Franken ... kommen.
Nur dann, wenn man die so erzielten Gewinne auch ordnungsgemäß versteuertWeyoun hat geschrieben:Tja, in einer Marktwirtschaft ist das halt legal. Mich regt es auch tierisch auf, weil ich heute früh zu spät war, um die Mini-Konsole vorzubestellen...
Wenn ich heute einen AVR kaufe und morgen verkaufe ich ihn mit 20 % Gewinn bei ebay, bloß weil der Hersteller plötzlich ein Problem mit der Verfügbarkeit hat: Dann soll ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden?g.vogt hat geschrieben:Nein, Weyoun, so einfach ist es nicht. Unternehmer ist schon, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (nicht: Gewinn) nachhaltig ausübt (siehe Paragraf 2 im Umsatzsteuergesetz) - da sind schon fleißige Ebayer auf die Nase gefallen. Dazu musst du nicht 10 identische Nintendo gleichzeitig verkaufen, das kann auch jedes Mal ein anderes "Schnäppchen" sein, das direkt weiterverhökert wird.