OL-DIE hat geschrieben:In Deutschland sind das Einzelfallentscheidungen und es müssen alle vorliegenden Gründe abgewogen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten. Außerdem wird meiner Meinung nach kaum kommuniziert, dass einmal erlangte Rechte nicht ohne weiteres einkassiert werden dürfen. Schließlich haben die Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Zulassung alle technischen Anforderungen erfüllt. Unser ganzes Rechtssystem fußt auf dem Grundsatz, dass der Bürger sich auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung stützen kann.
Ja, aber das ist auch keine Einbahnstraße. Zur Verlässlichkeit der Rechtsordnung gehört auch, dass sich die Gesellschaft mehrheitlich an diese hält. Und dass, wo das nicht passiert, dies sanktioniert wird. Nicht umsonst wird immer wieder erbittert diskutiert, ob das da bei VW eine in der EU verbotene Abschalteinrichtung ist, und auch, ob die diversen "Motorschutzfunktionen" bei anderen Marken lediglich eine - sehr großzügige - Auslegung damals gültiger Regeln sind oder nicht.
Wir sind hier in Deutschland ja oft mit einer Auffassung von Recht unterwegs, die sich sehr im Kleinklein verliert. Da werden in Gesetzen Dinge genauestens geregelt, und anschließend, ach, was sag ich, schon während des Gesetzgebungsprozesses, setzt sich eine ganze Horde von Beratern und Anwälten daran, die versehentlichen und/oder absichtlichen Schlupflöcher zu entdecken und die gesetzten Rechtsfolgen zu umgehen. Und das nennt man dann legal.
Mal ganz naiv formuliert: Du kaufst dir einen Euro-5-Diesel mit bestimmten Merkmalen und in einer bestimmten Ausstattung. Eines dieser - auch beworbenen - Merkmale ist, dass das Fahrzeug über eine Abgasreinigung verfügt. Was würdest du denn sagen, wenn die Scheinwerfer des Autos nur von März bis Oktober eingeschaltet werden können, aber auch nur von 8-20 Uhr!? Aber bei einer Abgasreinigung soll ein vergleichbares Verhalten legal sein? Niemand erwartet, dass diese Technik beim Kaltstart sofort funktioniert, jedem ist klar, dass die Karre dafür erst mal bis zur ersten Hauptstraße rollen muss. Niemand erwartet, dass die Abgasreinigung bei 20 Grad Minus noch so gut und prompt funktioniert wie an einem durchschnittlichen Herbsttag. Aber ICH hätte von einem als "Abgasreinigung" bezeichneten System erwartet, dass sie unter sehr häufig vorkommenden Betriebszuständen IMMER funktioniert und nur in Ausnahmesituationen zugunsten des "Motorschutzes" zurückgefahren wird.