wie manche von Euch wissen habe ich einige Probleme mit meinem DVD-Player (Kenwood DVF 3080). Er spielt Bild und Ton etwas zeitversetzt ab. Habe das Teil zum Blöd-Markt gebracht, wo ich es auch gekauft habe.
Dort hat man mir nun gestern offenbart, dass das Gerät auf unbestimmte Zeit in Reparatur bleiben wird, da man ein Ersatzteil bestellt habe, von dem man nicht wisse, wann es denn eintrifft.
Deshalb wollte ich eine angemessene Frist setzen, bis zu der die Reparatur durchgeführt sein muß. Schließlich will ich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten!
Das könne ich schon machen,so ein Blöd-Markt Mitarbeiter, aber bitte schriftlich und an den Hersteller gerichtet


Leider hatte ich zufällig kein BGB bei mir. Ich war auch gerade nicht in Begleitung eines Rechtsanwalts, so dass ich nicht sofort etwas anderes beweisen konnte.
Gibt es Experten unter Euch, die dazu was wissen
