Nun ja, zu behaupten, Ärtze wüssten nicht, wie man BtM-Rezepte ausstellt, gehört vielleicht eher in den Bereich der subjektiven Meinung, denn zu den objektiven Tatsachenbehauptungen.
Mal ein paar Zahlen:
Vor Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken durften in Deutschland etwa 1000 Patienten auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle Cannabis für eine ärztlich begleitete Selbsttherapie erwerben.
Am 01.03.2017 trat die Änderung des BtMG in Kraft, wonach Cannabis verkehrs- und verschreibungsfähig wurde.
In den Apotheken entwickelte sich die Abgabe zu Lasten der GKV wie folgt:
1. Quartal 2017: 564 Abgabeeinheiten (nur ein Monat ab der Gesetzesänderung)
2. Quartal 2017: 10.055 Abgabeeinheiten
3. Quartal 2017: 14.777 Abgabeeinheiten
4. Quartal: 2017 18.828 Abgabeeinheiten
1. Quartal 2018: 26.329 Abgabeeinheiten
Von März 2017 bis März 2018 wurden insgesamt 70.553 Abgabeeinheiten (43.516 Rezepte) zu Lasten der GKV von den deutschen Apotheken beliefert. Die Tendenz ist meiner Meinung nach erkennbar, wann das Plateau erreicht ist, wird man vielleicht in 5 Jahren sehen.
Bei beiden Zahlen (Abgabeeinheiten und Rezepte) nicht erfasst sind die Verschreibungen auf Privatrezept. Dazu gibt es keine auswertbare Datenbasis.
Innerhalb eines Jahres würde man für die 1000 Patienten, die schon vorher eine Ausnahmegenehmigung hatten, mit etwa 12000 Rezepten rechnen (1 pro Monat).
(Quelle:
https://www.abda.de/pressemitteilung/ar ... reibungen/ )
Bei allem Mitgefühl und Verständnis für betroffene Patienten und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es bestimmt Ärzte gibt, die der Therapie mit Cannabis nicht positiv gegenüberstehen (was deren gutes Recht ist, da die wissenschaftliche Datenbasis doch noch recht dünn ist), denke ich aber, dass diese Therapieform im großen und ganzen ihren Weg nehmen wird und ein spezielles Register nicht notwendig ist.