Dass Abschleifen nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört, bezweifle ich auch gar nicht.
Es ging mir ursprünglich um den Wiederspruch:
Boden streichen ist Schönheitsreparatur (laut Vertrag).
Abschleifen ist keine Schönheitsreparatur.
Was ist, wenn jetzt aber neue Farbe nicht ohne Abschleifen haftet?
Dann hast du mich freundlicherweise auf das Urteil aufmerksam gemacht und inzwischen prüfe ich, ob ich beiom Auszug überhaupt Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
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