Mir auch nicht, denn das Problem mit dem "nicht hindurchsehen" oder nicht daran vorbeisehen kommt ja nur zustande, wenn man zu dicht hinter dem Vordermann herfährt.Wete hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 14:59Dieser logische Schluss erschließt sich mir nicht.g.vogt hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 14:52 Allein schon die gesetzliche Verpflichtung für die dritte Bremsleuchte ist Indiz genug, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, durch das Fahrzeug des Vordermanns hindurch sehen zu können, durchaus der Reduzierung der Unfallzahlen für dienlich hielt.
Mit Abstand nach Vorschrift kann man den vorausfahrenden Verkehr IMHO hinreichend gut im Blick haben.
Ich kann für mich selber konstatieren (und ich verallgemeinere das jetzt nicht), dass wenn es beim Bremsen wirklich mal eng geworden ist (und ich fahre beruflich sehr viel Langstrecke) dann war ich zu dicht auf dem Vordermann oder abgelenkt.
Zu eng war es glücklicherweise noch nie.