Weyoun hat geschrieben: Do 10. Sep 2020, 09:59
Beim E-Bike, nicht Pedelec, schafft man Geschwindigkeiten bis 45 km/h, oder irre ich mich?
Und bei E-Bikes sind Spiegel sogar vorgeschrieben.
Moooment, da wirfst Du jetzt Begriffe wild durcheinander!
In Deutschland (!) gilt:
1.
Jedes Fahrrad mit elektrischem Motor ist ein E-Bike. Darüberhinaus gibt es folgende Bezeichnungen:
2. Ein Fahrrad, bei dem der Motor nur unterstützt, wenn man tritt, ist ein
Pedelec. Der Motor unterstützt nur bis 25 km/h. Man kann und darf mit dem Rad aber natürlich auch schneller fahren, und ein Pedelec ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt (Radwegbenutzungserlaubnis und -Pflicht, falls blauer Lolli, keine Eignungsprüfung, keine Versicherung, keine Helmpflicht). Der Motor darf eine Nennleistung von 250 Watt nicht überschreiten.
3. Ein Fahrrad, bei dem der Motor nur unterstützt, wenn man tritt, aber bis 45 km/h, ist ein
S-Pedelec. Helmpflicht, Versicherungspflicht (Kennzeichen), Spiegelpflicht, keine Radwegbenutzung.
Darüberhinaus gibt es noch das "Fahrrad mit Hilfsmotor", bei man
nicht mittreten muss (also ein elektrisches Mofa).
Aber E-Bikes sind das alle. Nur "Pedelec" und "S-Pedelec" bezeichnet präzise bestimmte Bauarten. Und ja, beim S-Pedelec ist ein Rückspiegel Pflicht.