Muss ich halt selber was raussuchen.
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http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... ieren.html
Wahrscheinlich doch. Ich kenne zwar deine Renovierungsklausel nicht, aber falls diese Renovierungen nicht vom Zustand der Wohnung abhängig macht, ist sie komplett unwirksam. Eine Renovierung seitens des Mieters ist also rechtlich nicht vereinbart und du kannst einfach ausziehen. Aber das hängt von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab...FelixB hat geschrieben:"Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf."
Wenn jetzt aber nach gut 5 Jahren dieser Renovierungsbedarf besteht, dann kommen wir auch mit dem neuen Urteil nicht darum herum...