nein, das urheberrecht ist (zumindestens in deutschland) grundsätzlich unübertragbar (wenn man einmal von der erbfolge absieht) und dem urheber steht damit das ausschließliche recht der verwertung zu (dieser unterschied zum angloamerikanischen recht ist übrigens ein ganz grosser knackpunkt für z.b. die GPL-lizenzierung wo letztendlich das urheberrecht übertragen werden soll).BlueDanube hat geschrieben:Wenn ich jemanden ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht einräume, verzichte ich automatisch auf einen Teil meines Urheberrechts, oder?
der urheber kann aber nutzungs- bzw. verwertungsrechte an seinem werk einräumen - und nur um diese wiederum geht es letztendlich für den geregelten forenbetrieb (das thema schöpfungshöhe mal ganz ausser acht gelassen).
wie üblich in diesem zusammenhang: ianal