Re: Der E-Bike-Thread
Verfasst: Do 2. Mär 2023, 14:25
Ein Rennradfahrer darf also auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt?
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Nein, darf er grundsätzlich nicht, wenn der Radweg benutzungspflichtig ist. Es gibt aber bei der Benutzungspflicht nach meiner Kenntnis eine Grauzone, die durch Zumutbarkeitserwägungen gekennzeichnet ist. Die Radwegepflicht gilt dann nicht, wenn er objektiv nicht benutzbar ist. Was natürlich Auslegungssache ist und möglicherweise in Abhängigkeit von Fahrradtyp zu unterschiedlichen Antworten führen kann.rockyou hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 14:25 Ein Rennradfahrer darf also auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt?
Wie ist denn die Benutzungspflicht kenntlich zu machen? Muss an jeder Kreuzung ein erneutes Hinweisschild montiert sein? Das wäre ganz schön teuer und viele Kommunen sparen sich dann sicher das Geld.CarlTheodor hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 15:40 Nein, darf er grundsätzlich nicht, wenn der Radweg benutzungspflichtig ist.
Ich denke schon.Weyoun hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 15:52 Wie ist denn die Benutzungspflicht kenntlich zu machen? Muss an jeder Kreuzung ein erneutes Hinweisschild montiert sein?
Nein. Radwegeschilder mit Erklärung siehe hier: https://www.radfahren.de/service/bedeut ... radfahrer/.Weyoun hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 17:35 Ob das erste Schild rechtlich einen Radweg kennzeichnet? Es sagt nur, wer alles auf der Straße nicht fahren darf.![]()
Benutzungspflicht wird durch einen "blauen Lolli" beschildert. Und solche Feldwege sind schon mal gar nicht benutzungspflichtig, weil sie nicht straßenbegleitend sind. Wobei der Weg auf dem Foto ja durchaus passabel aussieht - würde ich im Urlaub bei schönem Wetter immer vorziehen. Ich fahre allerdings auch kein Rennrad, und von meinem Ziehsohn weiß ich, dass er mit seinen schlauchlosen Rennradreifen schon fein geschotterte Wege meidet (Pannengefahr).daXXes hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 17:18 Viele Radwege außerorts sehen hier eher so aus wie auf diesem Bild und sind auch so beschildert - kann man eher als asphaltierte Feldwege einstufen:
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Ich auch. Hindert die Sorte Besserwisser unter den Autofahrern aber nicht daran, zu hupen, zu drängeln oder zu brüllen, wenn man sich ihrer Meinung nach auf den (nicht benutzungspflichtigen) Radweg zu scheren hätte.CarlTheodor hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 16:04Ich denke schon.Weyoun hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 15:52 Wie ist denn die Benutzungspflicht kenntlich zu machen? Muss an jeder Kreuzung ein erneutes Hinweisschild montiert sein?
Die erworbene Rot-Grün-Schwäche ist nicht von der Wahl des Verkehrsmittels abhängig.Weyoun hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 09:45 Habe ich schon erwähnt, dass es mir vor geübten Radfahrern mit chronischer Rot-Grün-Sehschwäche an Ampeln graut?![]()
Mir sind keine S-Pedelecs bekannt, die im Rentner-Tritt 45kmh fahren.CarlTheodor hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 10:10Das ist ein wesentlicher Punkt. Und das ist auch ein Punkt, warum es in meinen Augen gut ist, dass die Teile bei 25 km/h abregeln. Noch mehr grausen würde mir nämlich vor E-Bike-Rentnern mit 45 km/h.EnricoDre hat geschrieben: Mi 1. Mär 2023, 22:07 Habe ich schon einmal erwähnt, das es mir vor ungeübten Radfahrer auf 25km/h Drahtelektroeseln graut und ich einen großen Bogen um die mache?